Heute Anhörung beim Bundesverfassungsgericht zu Stiefkindadoption
Am heutigen Dienstag findet eine Anhörung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe statt. Es geht um zwei verschiedene Paare (ein lesbisches, ein schwules), die jeweils ein adoptiertes Kind haben. Bei beiden Paaren wurde die Stiefkindadoption nicht durchgeführt.
Interessant an diesen Fällen ist die Tatsache, dass die beteiligten Oberlandesgerichte unterschiedlich argumentierten: Das OLG Hamm lehnte den Antrag mit der Begründung ab, dass Ehepaare grundsätzlich rechtlich besser gestellt seien als Lebenspartner_innen, das OLG Hamburg findet die Regelung verfassungswidrig, setzte das Verfahren aus und legte deshalb den Fall Karlsruhe zur Entscheidung vor. Mit einem richterlichen Spruch wird allerdings erst im Frühjahr 2013 gerechnet.
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