Schweizer Regenbogenfamilien erringen Teilerfolg!

Steter Tropfen höhlt den Stein: Ab Januar 2013 gibt es für eingetragene gleichgeschlechtliche Paare in der Schweiz endlich die Möglichkeit der Stiefkindadoption – das leibliche Kind der Partnerin/des Partners kann von der eingetragenen Lebenspartnerin/ Lebenspartner adoptiert werden. Das komplette gemeinsame Adoptionsrecht war wegen der Haltung der Konservativen nicht durchzusetzen. Trotzdem ist die damit erstmals rechtlich anerkannte Existenz von Regenbogenfamilien ein großer Fortschritt und der Beharrlichkeit der Schweizer LGBT Aktivist_innen zu verdanken. Herzlichen Glückwunsch!
Diesem Erfolg ging ein langer steiniger Weg voraus.

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