Bundesverfassungsgericht entscheidet schnell zu Sukzessivadoptionen
Schon am 19. Februar 2013 will das BVG sein Urteil zum Thema Stiefkindadoption von bereits adoptierten Kindern innerhalb von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften sprechen. Bisher war die Regelung ja so, dass diese so genannte Sukzessivadoption nur bei heterosexuellen Ehepaaren erlaubt wurde. Dagegen hatten zwei Homo-Paare geklagt. RFN hat ja bereits mehrfach berichtet: In der mündlichen Verhandlung wurde deutlich, dass die Zeichen gut stehen und mit einer positiven Entscheidung zu rechnen ist. Trotzdem ist es immer wieder spannend! Mehr
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