Ein weiterer Schritt …
Die folgende Mitteilung kommt einem Erdrutsch gleich: Das Finanzgericht München (Bayern!) hat einem hartnäckigen lesbischen Paar mit zwei Kindern beim Kampf um gemeinsame Veranlagung bei der Lohnsteuererklärung die Aussetzung der Vollziehung gewährt. Was das heißt, wird vielleicht aus dem Beschluss deutlich:
„Die Vollziehung des Einkommensteuerbescheides 2010 vom 13. August 2012 wird für die Dauer des Einspruchsverfahrens in Höhe des Differenzbetrages ausgesetzt, der sich bei der Anwendung des Splittingtarifs auf die Einkünfte der Antragstellerin im Vergleich zu den bisherigen Einzelveranlagungen der Antragstellerin und ihrer Lebenspartnerin ergibt.
Der Antragsgegner (Finanzamt) trägt die Kosten des Verfahrens.“
Verkürzt gesagt: Sie werden vorläufig gemeinsam veranlagt, sofern Karlsruhe nicht doch noch anders entscheidet.
Wer den Beschluss und die Begründung ganz lesen will: FGMuenchen130107
Es lohnt sich also, den Klageweg zu beschreiten! Mühsam ernährt sich das Eichhörnchen, aber es ernährt sich und wir können mal wieder „Prost“ sagen und uns mit den Klägerinnen freuen! RFN gratuliert sehr herzlich!
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