ENDLICH!

Heute war es so weit: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden! Lebenspartner_innen werden Eheleuten steuerlich gleichgestellt. So muss das Ehegattensplitting auch Lebenspartner_innen gewährt werden und zwar rückwirkend bis zum Jahr 2001 – was für ein Erfolg für alle, die sich seit ewigen Zeiten für die Gleichbehandlung eingesetzt haben!

Auch wenn das Ehegattensplitting kritisch zu sehen ist: Gerade für diejenigen Paare, die beispielsweise wegen der Kinderbetreuung zumindest zeitweise sehr unterschiedlich verdienen, bedeutet die neue Regelung, einfach mehr Geld für die Familie zur Verfügung zu haben. Die Entscheidung, die mit 6:2 eindeutig ausfiel, ist nicht nur im Hinblick auf die finanziellen Auswirkungen zu sehen. Es ist ein weiteres deutliches Signal von unserem höchsten Gericht, endllich keine Unterschiede mehr zwischen Lebens- und Ehepartner_innen zu machen.
Zeit wurde es – und doch ist es ein Grund zu feiern. Auf ukrainisch: Budmo!
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