Einkommensteuerrecht: So schnell kann es gehen

Der Bundestag hat nun im Schnellverfahren ein Gesetz zur steuerlichen Gleichbehandlung beschlossen. Um nicht noch mehr Aufhebens  „um die ganze Sache“ zu machen, hat auch Leidenschaftsgegner Nr. 1 Norbert Geis (CSU) zugestimmt. Allerdings ist das Gesetz nur als Minimallösung zu sehen: Die Gleichbehandlung bezieht sich nicht auf das gesamte Steuerrecht, sondern nur auf das Einkommensteurrecht. Ignoriert werden laut LSVD andere steuerbezogene Fragen, wie z.B. das Kindergeld oder die Rürup-Rente. Diese Halbherzigkeit ist einfach peinlich und ärgerlich. Es sind die immer wieder gleichen Zeichen der Regierung: Lesben und Schwule sind Menschen zweiter Klasse, die jedes einzelne Recht beim höchsten Gericht dieses Landes einklagen müssen. So wird die Freude über errungene Siege gedämpft.

Ansonsten fiel ein weiterer Antrag zum Adoptionsrecht durch: Schwarz-Gelb kann sich natürlich nicht dazu durchringen, lesbischen udn schwulen Paare die vollen Adoptionsrechte zuzugestehen. Die FDP hat mal wieder ordentlich Gehorsam gezeigt und brav gegen den Antrag der Opposition gestimmt, obwohl sie  vollmundig genau dies gefordert hatte. Es ist zum Verzweifeln mit der FDP! Wenn die Mandatsträger_innen wenigstens mal streiten würden!
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