Kindergeld für Kinder einer Lebenspartnerin
Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes kann Kindergeld auch für die mit in den Haushalt eingebrachten Kinder der Lebenspartnerin/des Lebenspartners beantragt werden. Dies ist bei mehr als insgesamt zwei Kindern günstiger als wenn jede/r für seine Kinder einzeln Kindergeld beantragt.
Queer.de erklärt es noch ein bisschen genauer.
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