Österreich: Samenspende für Lesben muss möglich sein
Der Wiener Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass Lesben, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, eine Befruchtung per Samenspende ermöglicht werden muss, weil es sich bei der Fortpflanzung um ein Menschenrecht handelt. Das Gericht sieht keinen sachlichen Grund für das bisherige Verbot. RFN gratuliert dem Regenbogenfamilienverband FAmOs sehr herzlich!
Zur Pressemitteilung
Schritt für Schritt ebnet auch in Österreich das oberste Gericht den Weg zu gleichen Rechten. Dieses komplizierte Prozedere ist so unnötig. Die Gleichbehandlung aller Menschen könnte so einfach sein ….
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