Regenbogenfamilien und Bürokratie
Bürokratieposse made in Austria: In Österreich ist nun endlich die Stiefkindadoption für Regenbogenfamilien möglich. Doch derzeit kann der zweite Elternteil nicht auf der Geburtsurkunde eingetragen werden, weil es das entsprechende Formular dafür nicht gibt.
Auch in Deutschland wurden nach Einführung der Stiefkindadoption erst einmal viele Mütter als Väter eingetragen, weil die BürokratInnen sich nur sehr langsam an die neue Rechtslage anpassen wollten.
Erfreuliche Entscheidung:
Ein lesbisches deutsch-amerikanisches Paar adoptierte in den USA ein Kind. Zunächst wurde die Adoption durch ein Gericht in Schleswig nicht anerkannt. Doch nun hat das Oberlandesgericht anders entschieden – das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2013 zur Sukzessivadoption hat sicher seinen Beitrag dazu geleistet. Mehr
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