Frankreichs höchstes Berufungsgericht stärkt lesbische Familien
In Frankreich dürfen nun auch innerhalb lesbischer Ehen die leiblichen Kinder der Partnerin adoptiert werden. Bisher war dies verboten, da die alternative Befruchtung bislang nur heterosexuellen Paaren vorbehalten war, die seit mindestens zwei Jahren verheiratet sind. Das höchste Berufungsgericht hat sich mit seiner Entscheidung weiter auf den Weg zur vollständigen Gleichbehandlung gemacht. Allerdings bleibt den Französinnen nach wie vor nur der Weg ins Ausland offen, wenn sie mit medizinischer Hilfe schwanger werden wollen. Es bleibt zu hoffen, dass auch dieses Hindernis irgendwann per Gerichtsbeschluss beseitigt wird.
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