Juristische Hintergründe

Auch wenn RFN am 30.12.14 bereits über die erfreuliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs zugunsten des schwulen Elternpaars, das per Leihmutterschaft ein Kind bekam, berichtet hat: Hier lässt sich die ausführliche juristische Begründung lesen, die möglicherweise dazu führt, dass das Leihmutterverbot hierzulande nicht mehr allzu lange Bestand haben wird.
Das Gericht hat das Kindeswohl in den Mittelpunkt gestellt und angeordnet, dass die beiden Männer ab Geburt des Kindes die rechtlichen Eltern sind. Die Leihmutter ist juristisch gesehen, kein Elternteil.
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