Stiefkindadoption für lesbische Paare wird schwieriger

Früher war eine schriftliche Zustimmungserklärung des biologischen Vaters im Falle einer Stiefkindadoption im lesbischen Kontext nicht zwingend, sofern bei der Geburt der Vater amtlich als unbekannt erklärt wurde. Dies hat sich nun geändert. Ist der Samenspender den Müttern bekannt, so muss er auch rechtlich in Erscheinung treten und der Adoption per notarieller Erklärung zustimmen. Ein lesbisches Paar hatte geklagt und sich auf den Wunsch des privaten Spenders berufen, der nicht namentlich und damit rechtlich bekannt werden wollte.
Manche Jugendämter präferieren schon seit langer Zeit diese Lösung, auch wenn es dafür bisher rechtlich keine Grundlage gab. Begründet wird diese Haltung damit, dass es deutlich werden muss, dass der Spender tatsächlich kein Interesse am Kind hat. Mehr
Es ist schon sehr bedeutsam, dass eine gemeinsame Übereinkunft, wie das Familienmodell aussehen soll, dem Gericht nicht genügt und Menschen gezwungen werden, in Erscheinung zu treten, obwohl familien- und damit unterhaltsrechtliche Fragen eindeutig geklärt sind. Es ist zu befürchten, dass dieses Urteil die Zahl der privaten Spender, die einfach nur bei der Familiengründung behilflich sein wollen, weiter reduziert.

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert