Kinderhortleiterin muss wegen Verpartnerung ihren Job aufgeben
Es ist schon bitter und kommt immer wieder vor: Lebenspartnerschaft und katholische Kirche – das geht nicht zusammen. Auch wenn kirchliche Einrichtungen zum Großteil von Städten und Kommunen finanziert werden, kann beispielsweise die Caritas als Träger einer Mitarbeiterin kündigen, die sich entscheidet, ihre Lebenspartnerin zu „heiraten“. Die katholische Kirche sieht diesen Schritt als groben Loyalitätsverstoß und mit den kirchlichen Werten nicht zu vereinbaren.
Im konkreten Fall geht es um eine Hortleiterin im bayrischen Holzkirchen, die zwei Einrichtungen leitete.
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