Neue Mutterschaftsklage beim BVG anhängig
Eine Französin und eine Deutsche tun sich zusammen, lassen ihre Partnerschaft eintragen und reisen nach Belgien, wo sich die Französin die per Samenspende befruchtete Eizelle ihrer Partnerin einsetzen lässt. Das Kind ist mittlerweile zwei Jahre alt. Rechtliche Mutter ist nur diejenige, die das Kind geboren hat, die Eizellspenderin und Partnerin steht ohne Stiefkindadoption rechtlos da. Nachdem, wie wir wissen, diese Prozedur langwierig ist und noch dazu eine Benachteiligung im Vergleich zu heterosexuellen Vätern, die per Anerkennung der Vaterschaft ihre rechtliche Position sichern können, hat das Paar beschlossen zu klagen. Nun muss sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit dem Fall beschäftigen, der zeigt, dass das Abstammungsrecht dringend reformiert werden muss. Mehr
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