Zeugungsunfähiger Wunschvater muss Unterhalt zahlen
Laut Bundesgerichtshof muss ein zeugungsunfähiger Mann, der mit seiner ehemaligen Partnerin per Samenspende ein Kind zeugt, Unterhalt bezahlen. Er hatte in der Hausarztpraxis eine Notiz hinterlassen, in der er sich zum Unterhalt verpflichtet, sollte eine Schwangerschaft zustande kommen. Die Beziehung zerbrach, der Vater beglich den Kindesunterhalt nur für drei Monate. Das Gericht entschied nun in letzter Instanz, dass der Mann für das mittlerweile sechsjährige Mädchen aufkommen muss. Mehr
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