Alptraum Samenspender: Wenn Spender es sich anders überlegen und das Sorgerecht wollen
Der Alptraum jedes Lesbenpaars, das mit Hilfe eines privaten Samenspenders eine Familie gründet, wird immer mal wieder wahr. In diesem Fall hat ein Spender bei Eintritt der Schwangerschaft begonnen, das Frauenpaar zu terrorisieren und schließlich nichts unversucht gelassen, das Sorgerecht zu erstreiten. Er wird es nicht bekommen, wie das Oberlandesgericht Hamm wissen ließ, aber die Eltern der mittlerweile zweijährigen Tochter können immer noch nicht fassen, wie sich die schwierige rechtliche Situation von Regenbogenfamilien auf ihr Leben ausgewirkt hat. Theoretisch kann jeder private Samenspender sich weigern, in die Stiefkindadoption einzuwilligen, auch wenn es anders ausgemacht war – so lange die rechtliche Elternschaft des sozialen Elternteils nur durch die Stiefkindadoption erlangt werden kann. Eine unmögliche und sehr belastende Situation und dem Kindeswohl mehr als abträglich. Kinder, die in eine Lebenspartnerschaft hineingeboren werden, sollten von vorneherein als gemeinsame Kinder gelten – wie bei Heteros eben. Gleiches Recht, nicht mehr, nicht weniger! Bis dahin gibt es familienrechtliche Sicherheit nur über die Samenbank.
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