Ex-BGH-Anwalt Manfred Bruns zur Eheöffnung
Der kluge, bedächtige und dennoch radikale Jurist Manfred Bruns im Interview mit queer.de
Darin behandelt er in gut verständlicher Form die Frage, ob man denn gegen das weiterhin geltende Eheverbot für lesbische und schwule Paare klagen sollte. Nun ist es in Deutschland ja so, dass erst einmal ein heiratswilliges Paar auf dem Standesamt abgewiesen werden muss, dann durch die Instanzen Widerspruch um Widerspruch einlegt, um eventuell irgendwann nach vielen Jahren beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe angelangt zu sein. Das große Problem an der Sache besteht darin, dass Karlsruhe die Klage häufig Jahre liegen lässt, in der Hoffnung, die Regierung entscheide in der Zwischenzeit die Causa, ohne dass das Hohe Gericht eingreifen muss. Bis endlich die steuerliche Gerechtigkeit ausgesprochen wurde, dauerte es nach Einreichung der Verfassungsklage übrigens sieben Jahre – SIEBEN JAHRE, oh je.
Bruns hofft auf die Eheöffnung mittels Aufhebung des Koalitionszwangs in der nächsten Legislaturperiode. Es bleibt spannend.
Hochzeitsoutfits aber noch nicht kaufen! Es sind ja figürlich nicht alle so konstant, wie ein Deutsch-US-amerikanisches Paar, das 13 Jahre nach ihrer Verpartnerung in Deutschland kürzlich in den USA heirateten. IN DEN GLEICHEN KLEIDERN! RFN wünscht nur das Allerbeste;-)
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