Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte urteilt pro Familiennachzug für lesbische und schwule Paare
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat lesbischen und schwulen Paaren das Recht auf Familiennachzug zugesprochen. Dies gelte unabhängig davon, ob der Gesetzgeber gleichgeschlechtlichen Paaren erlaubt, sich zu verpartnern oder zu heiraten. Geklagt hatte, nach einem Bericht von queer. de, eine Bosnierin, die zu ihrer kroatischen Partnerin ziehen wollte. Nun muss das Land Kroatien der Klägerin mehrere Tausend Euro Schadensersatz zahlen.
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