Transfrau muss sich als „Vater“ in die Geburtsurkunde eintragen lassen
Die Realität von transgeschlechtlichen Eltern wird von den Gerichten nach wie vor ausgeblendet. Eine Transfrau, die vor ihrer Transition ihren Samen hat einfrieren lassen und deren Partnerin damit ein gemeinsames Kind bekam, darf in der Geburtsurkunde nicht als Mutter eingetragen werden, sondern als Vater mit ihrem alten Geburtsnamen, obwohl die Personenstandsänderung schon lange vollzogen war.(queer.de) Argumentiert wurde mit dem Kindeswohl. Dabei wird durch diesen transfeindlichen Akt der Diskriminierung Vorschub geleistet – die Familie wird bei der Anmeldung in der Kita sicher viel erklären müssen.
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