Hildesheim: Krankenkasse muss Behandlungskosten von in den USA durch Leihmutterschaft geborenen Zwillingen übernehmen
Ein schwules Elternpaar hat in erster Instanz Recht bekommen: Die Zwillinge waren in den USA in der 29. Schwangerschaftswoche von einer Leihmutterauf die Welt gebracht worden. Die daraus entstandenen Behandlungskosten der US-amerikanischen Klinik (ca. eine Million Euro) muss nun die heimische Krankenkasse übernehmen, entschied das Landgericht Hildesheim. Ein interessanter Fall – das Gericht hat klar zugunsten der Väter entschieden, auch wenn Leihmutterschaft hierzulande verboten ist und die Krankenkasse sich getäuscht sieht, da die Zwillinge nicht „überraschend“ entstanden sind. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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