Stiefkindadoption bald auch für Unverheiratete!
Es hat zwar ein Heteropaar geklagt – aber das neue Urteil (aus Karlsruhe, woher sonst?) wird natürlich auch für unverheiratete gleichgeschlechtliche Paare Anwendung finden: In Zukunft müssen Paare, die die Stiefkindadoption durchführen wollen/müssen, nicht mehr verheiratet sein, denn das Wohl des Kindes ist nicht nur bei Eltern gewahrt, die den Bund der Ehe eingegangen sind…Im tatsächlichen Fall ging es um die Witwenrente der Frau, die bei erneuter Heirat verloren gewesen wäre, die Famile wäre somit schlechter gestellt – nicht gut fürs Kindeswohl!
Bis März 2020 muss das Gesetz geändert werden. Wir hoffen, dass die Stiefkindadoption bis dahin nicht mehr für gleichgeschlechtliche Paare vorgeschrieben wird, in deren Beziehung ein Kind geboren wird. Aber das ist eine andere Geschichte.