BGH: Kinder haben das Recht auf Vaterschaftsauskunft
Der Karlsruher Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Kinder grundsätzlich ein Recht auf Kenntnis ihrer Herkunft haben – und zwar unabhängig davon, wie alt sie sind. Bisher sieht die Regelung vor, dass sie das 18. bzw. das 16. Lebensjahr vollendet haben müssen. Geklagt hatten zwei nun 12 und 17 Jahre alte Mädchen, …