Sukzessivadoption versus Volladoption
Komisch, warum fällt mir im Zusammenhang mit dem Wort „Volladoption“ der zur Zeit so beliebte Ausdruck „Vollpfosten“ ein? Nun ja, vielleicht hat diese Freud’sche Leistung mit der Pressemitteilung des Bundestags zum Thema Sukzessivadoption zu tun. Eingetragenen Lebenspartner_innen wird nun offiziell das vom Bundesverfassungsgericht erzwungene Recht zugestanden, auch das adoptierte Kind …