Kindergeld für Kinder einer Lebenspartnerin
Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes kann Kindergeld auch für die mit in den Haushalt eingebrachten Kinder der Lebenspartnerin/des Lebenspartners beantragt werden. Dies ist bei mehr als insgesamt zwei Kindern günstiger als wenn jede/r für seine Kinder einzeln Kindergeld beantragt. Queer.de erklärt es noch ein bisschen genauer.