Hildesheim: Krankenkasse muss Behandlungskosten von in den USA durch Leihmutterschaft geborenen Zwillingen übernehmen
Ein schwules Elternpaar hat in erster Instanz Recht bekommen: Die Zwillinge waren in den USA in der 29. Schwangerschaftswoche von einer Leihmutterauf die Welt gebracht worden. Die daraus entstandenen Behandlungskosten der US-amerikanischen Klinik (ca. eine Million Euro) muss nun die heimische Krankenkasse übernehmen, entschied das Landgericht Hildesheim. Ein interessanter Fall …